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EISENKASSETTE MIT DEN WAPPEN DER FAMILIEN PEYER UND VON WALDKIRCH Schaffhausen, 17. Jh. Holzkern beschlagen mit Eisen sowie bemalt; der Deckel mit den Wappen der Familien Peyer sowie der Familie von Waldkirch. Die Front dreifach kassettiert, die zentrale Kassette bemalt mit einem Blumenkranz um das Schlüsselschild in Form von zwei Doppelvoluten, die beiden äusseren zeigen den auf der Harfe oder Leier spielenden König David bzw. Orpheus als Sänger mit Instrument, zu seinen Füssen ein Löwe. Die beiden Seiten mit Blumen bemalt. Rechteckiger Korpus mit Klappdeckel. Geschmiedete Traghenkel. Eisenschloss. 1 Schlüssel. 46,5 × 24,5 ×23 cm. Fehlstellen an der Bemalung. Die Truhe entstand wohl anlässlich einer Heirat zwischen Mitgliedern der beiden Familien Peyer und von Waldkirch, zu denen es im 17. Jh. verschiedentlich kam. So heiratete Hans Christoph von Waldkirch (1612–1680) im Jahre 1634 Agathe Peyer im Hof. Hans Christoph von Waldkirch amtete ab 1669 als Reichsvogt und war ab 1644 Mitglied des grossen Rats von Schaffhausen. Allerdings handelt es sich bei dem Wappen der Familie Peyer um dasjenige der Linie "mit dem Wecken", was eher auf eine andere Verbindung schliessen lässt, da Agathe aus der Linie im Hof stammte. Eine frühe Allianzwappenscheibe aus dem Jahre 1580 bezeugt eine Verbindung zwischen Hans Leopold (Lüpold) von Waldkirch und Maria Peyer mit den Wecken. Die Scheibe befindet sich in Schloss Altenklingen bei Wigoltingen. Auch ist im Familienstammbaum eine Heirat zwischen Hans Martin Peyer mit dem Wecken (1630–1691) und Anna Barbara von Waldkirch (1640-1722) im Jahre 1663 bekannt. Hans Martin Peyer war Pfarrer zu Lohn sowie Pfarrer zum Münster in Schaffhausen. Das Wappen der Familie Peyer ist auf der Truhe spiegelverkehrt dargestellt. Dies ist nicht unüblich, Wappen durften so dargestellt werden, dass sie einander zugewandt waren. In der Heraldik wird dies als Courtoisie bezeichnet. Dieses mit * (Asterisk) bezeichnete Objekte ist vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet.

zurich, Schweiz