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ZWEI MODELLE VON AMAZONASPAPAGEIEN Meissen, Modelle um 1741 von J. J. Kändler. Als Gegenstücke, Modelle der „Mittleren Sorte”. Die modellierten Astsockel, der eine mit Höhungen in Grün, appliziert mit Blättern. In leuchtenden Farben staffiert, in Blau, Rot und Grün bzw. Gelb. Ein Modell mit Spuren einer blauen Schwertermarke auf der unglasierten Unterseite (und Inventarnummer 127 in Schwarz), das andere Modell mit Pressmarke 57. H 14 cm. Die Arbeitsberichte Kändlers im Oktober 1741:„7. Einen Neuen Pappagoy mittlere Sorte in Thon poussiret welcher gegen den schon im Waaren Laager befindl. Pappagoy siehet.” (Pietsch 2002, S. 83). Vergleichsstücke: Metropolitan Museum of Art (Inv. Nr. 1974.356.376); M. Kunze-Köllensperger, Sammlung Guttmann, VII, 1999, S. 85, Nr.95,96; M. Röbbig, Farbensprühende Kostbarkeiten. Die Papageien, in: Kabinettstücke, 2006, S. 109-143, Kat. Nr. 15, 17. Die Papageien gehörten zu den beliebtesten Vogelarten fürstlicher Menagerien und es wurden die verschiedensten Arten in Porzellan verwirklicht. Schon kurze Zeit nach den lebensgrossen Papageien aus dem Jahr 1733 für das Japanische Palais, hatte Kändler 1735 kleinere Exemplare von 12cm Grösse modelliert, die Modelle mittlerer und grosser Sorte folgen spätestens im Mai 1740 (Pietsch 2002, S.70 u. Röbbig 2006, S. 123). Die Beliebtheit der exotischen Vögel spiegelt sich in den zahlreichen Aufträgen wieder, darunter für den Pariser Marchand-Mercier Huët um 1740, oder für die Gräfin Moschinska in Dresden, für die Kändler „einen indianischen Vogel von ziemlicher Grösse (...)” anfertigte (Röbbig 2006, S. 131) und schliesslich auch für den sächsischen Hof als Spezialauftrag für die sächsische Kurfürstin Maria Josepha (1699-1757), Gemahlin von König August III., für die Kändler 1745 eine grosse Porzellangruppe mit Papageienpaar ausführte (Pietsch 2002, S. 107). Dieses mit * (Asterisk) bezeichnete Objekte ist vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet.

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