1409 

SCHWERT, SOGENANNTER KREUZDEGEN Im deutschen Stil um 1500, Arbeit Ende 19. Jh. Eisengefäss, langer konischer, zehnkantiger, gekehlter Knauf, Nietfläche halbkugelförmig. Dreikantige Parierstange mit horizontal leicht gebogenen Armen, auf der Unterseite Scheidenabdeckung. Belederter Holzgriff von ovalem Querschnitt, im Knaufbereich schmaler. Vierkantklinge (L 109 cm), alle vier Seiten gekehlt. L 133,8 cm Das mit einer langen Stossklinge ausgestattete Schwert wurde in der Eidgenossenschaft als „Kreuzdegen“ bezeichnet. Die Waffe scheint von Söldnern aus Frankreich mitgebracht worden zu sein. Man verbot sie anlässlich der Tagsatzung vom 11.3.1409, weil sie vergleichsweise mit den Schwertern zu Hieb und Stich (Schweizerdegen) nur begrenzt einsetzbar waren. Gute Replik einer im Original nicht erhältlichen Waffe. Vgl. E. A. Gessler: Vom Kreuzdegen, ASA NF 24, 1922, S. 158 ff. Dieses mit * (Asterisk) bezeichnete Objekte ist vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet.

zurich, Schweiz