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GERICHTSZEPTER IN STREITKOLBENFORM Deutsch oder schweizerisch, 1. Hälfte 17. Jh. Kolbenkopf mit sechs durchbrochen gearbeiteten, zugespitzten Blättern mit graviertem Dekor: Bandwerk und tierkopfartige Elemente mit spitzen Fortsätzen. Abschluss eichelförmig. Aus zwei gleichen kolbenförmigen Hälften bestehender durch Mittelring unterteilter Schaft mit beweglichem Ring. Walzenförmiger Holzgriff, beidseitig mit Eisenrosetten, unten Schraubbefestigung. L 63,8 cm. Seltenes Rechtsaltertum. Nachdem Fauststreitkolben zu Ende des 16. Jh. in weiten Teilen Europas (ohne Osteuropa) ihre primäre Funktion als Kampfwaffe verloren hatten, fanden sie teilweise als Kommandostäbe oder Gerichtszepter Verwendung. Aus diesem Grunde gleichen späterhin im 17./18. Jh. angefertigte Gerichtszepter als Symbole der Herrschaft vielfach den ehemaligen Fauststreitkolben. Gerichtsstäbe wohl aus der gleichen Werkstatt befinden sich im Besitz der Familien von Graffenried und von Wattenwyl. Rudolf Wegeli: Stangenwaffen, Bernisches Hist. Museum, 1939, S. 2-3, Abb.2, 3. Hans Braun: Familie von Wattenwyl, 2004, S. 112. Hans Braun: Familie von Graffenried, 2012, S. 65. Dieses mit * (Asterisk) bezeichnete Objekte ist vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, erhalten die MWST rückvergütet.

zurich, Schweiz