Null FAUX-SAUNAGE. GALERIEN. 1682. BOURGOGNE & BRESSE: "Befehl des Königs, den K…
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FAUX-SAUNAGE. GALERIEN. 1682. BOURGOGNE & BRESSE: "Befehl des Königs, den Kavalieren, Dragonern und Soldaten seiner Truppen zu verbieten, falsche Konvois zu unternehmen, bei Androhung von Strafen. Vom 22. Dezember 1682. "... Die meisten der Soldaten seiner Truppen, die in seinen Orten in Garnison sind, lassen sich nicht gehen, um das SALZ in den Orten zu nehmen, wo die Gabelle nicht eingerichtet ist, & es zu bringen, und es heimlich in denen zu verkaufen, wo es Kurs hat, was, zusätzlich zu der Lizenz der oben genannten Soldaten, zum Schaden & Reduzierung der Farm seiner Gabellen...... Diejenigen, die des Verbrechens der Falschsäuberei beschuldigt werden, werden dazu verurteilt, seiner Majestät als Zwangsarbeit auf den Galeeren auf ewig zu dienen..." Signiert (Druck) von König LOUIS XIV. und unten LE TELLIER. Gefolgt von der Verordnung unterzeichnet von Sieur BOUCHU Intendant in Burgund und Bresse. (mit eigenhändiger Unterschrift.) Geschehen zu DIJON (21) am 24. Januar 1683. Die Verordnung wird ausgeführt "und an den Schlössern von DIJON & AUXONNE, & in der Zitadelle von CHÂLON-SUR-SAÔNE angeschlagen. Plakat (50 x 37). Bedingung B.

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FAUX-SAUNAGE. GALERIEN. 1682. BOURGOGNE & BRESSE: "Befehl des Königs, den Kavalieren, Dragonern und Soldaten seiner Truppen zu verbieten, falsche Konvois zu unternehmen, bei Androhung von Strafen. Vom 22. Dezember 1682. "... Die meisten der Soldaten seiner Truppen, die in seinen Orten in Garnison sind, lassen sich nicht gehen, um das SALZ in den Orten zu nehmen, wo die Gabelle nicht eingerichtet ist, & es zu bringen, und es heimlich in denen zu verkaufen, wo es Kurs hat, was, zusätzlich zu der Lizenz der oben genannten Soldaten, zum Schaden & Reduzierung der Farm seiner Gabellen...... Diejenigen, die des Verbrechens der Falschsäuberei beschuldigt werden, werden dazu verurteilt, seiner Majestät als Zwangsarbeit auf den Galeeren auf ewig zu dienen..." Signiert (Druck) von König LOUIS XIV. und unten LE TELLIER. Gefolgt von der Verordnung unterzeichnet von Sieur BOUCHU Intendant in Burgund und Bresse. (mit eigenhändiger Unterschrift.) Geschehen zu DIJON (21) am 24. Januar 1683. Die Verordnung wird ausgeführt "und an den Schlössern von DIJON & AUXONNE, & in der Zitadelle von CHÂLON-SUR-SAÔNE angeschlagen. Plakat (50 x 37). Bedingung B.

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