Null VEREINIGUNG VON ZWEI HANDGESCHRIEBENEN Stücken aus dem 18.

-Neubesetzung d…
Beschreibung

VEREINIGUNG VON ZWEI HANDGESCHRIEBENEN Stücken aus dem 18. -Neubesetzung der Küstenwache des Departements Martigues von 1756 durch Losentscheid. Autographes Manuskript von 10 Seiten in-8, verfasst mit schwarzer Tinte auf Vergé-Papier. Wasserflecken. "Aujourd'hui second février à neuf heures du matin, nous Jean François Coisset avocat en Parlement, subdélégué de l'intendance du département de Sallon, commissaire député pour la levée du remplacement de la milice garde cote du département de Martigues en exécution des ordres à nous adressés par Monseigneur l'intendant par son lettre du 22e janvier [...Wir haben uns in das besagte Lançon begeben, um den Ersatz von drei Milizionären der Garde Côte vorzunehmen, die in der besagten Gemeinde gemäß der Aufstellung, die uns von meinem besagten Herrn, dem Intendanten, zugesandt wurde, aufgestellt werden müssen, wozu wir zunächst die Sieurs, Bürgermeister und Konsuln, ob es keine Deserteure der vorherigen Erhebung gab, die die Unterwerfung bestanden hatten, ihr Leben lang in der besagten Miliz garde cotte gemäß der Verordnung des Königs zu dienen, worauf uns geantwortet wurde, dass es keine gab[...].Nachdem diese Vorbedingung erfüllt war, da es darum geht, in den Gemeinden Lançon und Calissane die Zahl von vier Milizionären zu erheben, um die Zahl von zwölf zu ergänzen, ließen wir uns von den Herren Bürgermeistern und Konsuln den Stand der Jungen der genannten Gemeinden vom Alter von sechzehn Jahren bis zum Alter von fünfundvierzig Jahren ohne Unterschied sowie der verheirateten jungen Männer vom Alter von sechzehn Jahren bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr vorlegen [...].Vor der Auslosung der Namen der vier Milizionäre wurden mehrere Listen erstellt: die Liste der diensttauglichen Männer mit Alter, Größe und Beruf, die Liste der Männer, die wegen Untauglichkeit nach Hause geschickt wurden, und die Liste der Männer, die von der Dienstpflicht befreit waren. [...] Danach ließen wir so viele Zettel in einen Hut legen, wie Jungen anwesend waren, um das Los zu ziehen, und unter den Zetteln die Zahl vier, auf denen das Wort Milizionär garde cotte geschrieben steht. Wir ließen dann die genannten Zettel in den Hut mischen und nachdem wir ihn auf etwas Hohes in Mannshöhe gelegt hatten, ließen wir in Anwesenheit aller, die dabei sein wollten, die genannten Jungen nacheinander und nach dem Ereignis des Loses ziehen. Das erste Los fiel auf François Genti aus dem Ort Meyrargue, der in diesem Ort bei den Herren Bonfillon in [?] wohnte, Sohn von Joseph Genti, einem Arbeiter, und der verstorbenen Anne Blanc, 22 Jahre alt, fünf Fuß, zwei Zoll groß, braunes Haar, kleine Augen, braune Augenbrauen, große, aquiline Nase, rundes Gesicht [...] Alle diese Milizionäre haben wir ermahnt, sich registrieren zu lassen und sich bereit zu halten, um zu den Versammlungen zu gehen, die unter Androhung des Lebens angeordnet werden. Wir haben sie außerdem darauf hingewiesen, dass es ihnen nicht erlaubt ist, sich länger als zwei Tage ohne schriftliche Erlaubnis ihres Hauptmanns, die von einem Offiziersmajor des genannten Bataillons bestätigt wird, aus der Gemeinde zu entfernen, da sie sonst schwer bestraft werden [...]". -Graf von GRIGNAN (1632-1714) Handschriftliches Schriftstück mit Unterschrift "Grignan", Marseille, 11. Juni 1710 eine Seite in-fol. Fragment eines roten Wachssiegels des Wappens. Betrifft die Ernennung von Sr Jacques Rostaing, um als Hauptmann Kompanie der Küstenwache in der Generalkapitänschaft von Martigues zu befehligen.

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VEREINIGUNG VON ZWEI HANDGESCHRIEBENEN Stücken aus dem 18. -Neubesetzung der Küstenwache des Departements Martigues von 1756 durch Losentscheid. Autographes Manuskript von 10 Seiten in-8, verfasst mit schwarzer Tinte auf Vergé-Papier. Wasserflecken. "Aujourd'hui second février à neuf heures du matin, nous Jean François Coisset avocat en Parlement, subdélégué de l'intendance du département de Sallon, commissaire député pour la levée du remplacement de la milice garde cote du département de Martigues en exécution des ordres à nous adressés par Monseigneur l'intendant par son lettre du 22e janvier [...Wir haben uns in das besagte Lançon begeben, um den Ersatz von drei Milizionären der Garde Côte vorzunehmen, die in der besagten Gemeinde gemäß der Aufstellung, die uns von meinem besagten Herrn, dem Intendanten, zugesandt wurde, aufgestellt werden müssen, wozu wir zunächst die Sieurs, Bürgermeister und Konsuln, ob es keine Deserteure der vorherigen Erhebung gab, die die Unterwerfung bestanden hatten, ihr Leben lang in der besagten Miliz garde cotte gemäß der Verordnung des Königs zu dienen, worauf uns geantwortet wurde, dass es keine gab[...].Nachdem diese Vorbedingung erfüllt war, da es darum geht, in den Gemeinden Lançon und Calissane die Zahl von vier Milizionären zu erheben, um die Zahl von zwölf zu ergänzen, ließen wir uns von den Herren Bürgermeistern und Konsuln den Stand der Jungen der genannten Gemeinden vom Alter von sechzehn Jahren bis zum Alter von fünfundvierzig Jahren ohne Unterschied sowie der verheirateten jungen Männer vom Alter von sechzehn Jahren bis zum vollendeten zwanzigsten Lebensjahr vorlegen [...].Vor der Auslosung der Namen der vier Milizionäre wurden mehrere Listen erstellt: die Liste der diensttauglichen Männer mit Alter, Größe und Beruf, die Liste der Männer, die wegen Untauglichkeit nach Hause geschickt wurden, und die Liste der Männer, die von der Dienstpflicht befreit waren. [...] Danach ließen wir so viele Zettel in einen Hut legen, wie Jungen anwesend waren, um das Los zu ziehen, und unter den Zetteln die Zahl vier, auf denen das Wort Milizionär garde cotte geschrieben steht. Wir ließen dann die genannten Zettel in den Hut mischen und nachdem wir ihn auf etwas Hohes in Mannshöhe gelegt hatten, ließen wir in Anwesenheit aller, die dabei sein wollten, die genannten Jungen nacheinander und nach dem Ereignis des Loses ziehen. Das erste Los fiel auf François Genti aus dem Ort Meyrargue, der in diesem Ort bei den Herren Bonfillon in [?] wohnte, Sohn von Joseph Genti, einem Arbeiter, und der verstorbenen Anne Blanc, 22 Jahre alt, fünf Fuß, zwei Zoll groß, braunes Haar, kleine Augen, braune Augenbrauen, große, aquiline Nase, rundes Gesicht [...] Alle diese Milizionäre haben wir ermahnt, sich registrieren zu lassen und sich bereit zu halten, um zu den Versammlungen zu gehen, die unter Androhung des Lebens angeordnet werden. Wir haben sie außerdem darauf hingewiesen, dass es ihnen nicht erlaubt ist, sich länger als zwei Tage ohne schriftliche Erlaubnis ihres Hauptmanns, die von einem Offiziersmajor des genannten Bataillons bestätigt wird, aus der Gemeinde zu entfernen, da sie sonst schwer bestraft werden [...]". -Graf von GRIGNAN (1632-1714) Handschriftliches Schriftstück mit Unterschrift "Grignan", Marseille, 11. Juni 1710 eine Seite in-fol. Fragment eines roten Wachssiegels des Wappens. Betrifft die Ernennung von Sr Jacques Rostaing, um als Hauptmann Kompanie der Küstenwache in der Generalkapitänschaft von Martigues zu befehligen.

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